Vorbereitung auf die Teile 3 + 4 der Meisterprüfung
Dieser Lehrgang kann von Mitarbeitern aus allen handwerklichen Berufsbereichen besucht werden. Der Teil 3 beinhaltet die Bereiche „Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen beurteilen“, „Gründungs- und Übernahmeaktivitäten vorbereiten, durchführen und bewerten“ sowie „Unternehmensführungsstrategien entwickeln“.
Im Teil 4 werden die erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse vermittelt und die Teilnehmer legen zum Kursende die „Ausbildereignungsprüfung“ ab. Diese ersetzt den Teil 4 der Meisterprüfung.
Die Kurse finden in berufsbegleitender Form an 2 – 3 Abenden in der Woche statt. Der Teil 3 beginnt jeweils Mitte September und endet Anfang Februar des nächsten Jahres. Teil 4 wird anschließend in der Zeit von Ende Februar bis April durchgeführt. Beide Kurse können in einem Paket oder auch einzeln gebucht werden. Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung. Achtung: Wenn die Prüfung nicht im Ausbildungsberuf abgelegt werden soll, ist in der Regel zusätzlich der Nachweis von Berufserfahrung erforderlich.
Grundlage dieser Kurse sind die jeweiligen Prüfungsordnungen und die darauf bezogenen Rahmenlehrpläne des Bundesinstituts für Berufsbildung bzw. des DHI (Deutsches Handwerksinstitut). In diesen Rahmenplänen sind für den Teil 3 der Meisterprüfung 240 Unterrichtsstunden vorgegeben. Für den Teil 4 (Ausbildereignungsprüfung) werden 115 Unterrichtsstunden veranschlagt.
In unseren Kursen in Vechta wird der Unterricht auf 220 Stunden im Teil 3 und 100 Stunden im Teil 4 (Ausbildereignungsprüfung) verkürzt. Eine noch weitere Verkürzung, wie sie von einigen Bildungsträgern vorgenommen wird, halten wir nicht für vertretbar. Unser Anliegen ist es, die Kursteilnehmer solide auszubilden. Wir erleben in unserer täglichen Beratungspraxis immer wieder, wohin es im Zuge einer späteren Unternehmensführung führen kann, wenn in den Kursen nicht vernünftig ausgebildet wurde. Unsere Bestehensquoten liegen regelmäßig zwischen 95 – 100 %.
Um die Meisterprüfung abzuschließen, müssen zusätzlich die Prüfungen in den Teilen 1 (Fachpraxis) und 2 (Fachtheorie) abgelegt werden.
Nähere Informationen anfordern: mail@handwerk-vechta.de
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Teile 1 und 2 der Meisterprüfung im Kfz-Techniker-Handwerk
In diesem Lehrgang werden die Teilnehmer intensiv auf die Meisterprüfung in den Teilen 1 (Fachpraxis) und 2 (Fachtheorie) im Kfz-Techniker-Handwerk vorbereitet. Der Kurs umfasst 510 Unterrichtsstunden und wird in berufsbegleitender Form durchgeführt. Die Prüfung wird abgenommen vor der Handwerkskammer in Oldenburg. Lehrgangsbeginn ist nach Bedarf.
Nähere Informationen anfordern: mail@handwerk-vechta.de |
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Geprüfter Betriebswirt (HwO)
Die Fortbildung „Geprüfter Betriebswirt nach der Handwerksordnung“ – früher bekannt unter der Bezeichnung „Betriebswirt des Handwerks“- wird auf der Grundlage des neuen bundeseinheitlichen Rahmenlehrplanes durchgeführt. Die Qualifikation „Geprüfter Betriebswirt (HwO)“ bildet den höchsten Fortbildungsabschluss, der im Handwerk erlangt werden kann und befähigt den Absolventen zur Übernahme von Führungsaufgaben in kleinen und mittelständischen Unternehmen – nicht nur im Handwerk. Der Kurs erstreckt sich über 680 Unterrichtsstunden und findet regelmäßig berufsbegleitend an zwei Tagen in der Woche statt Der Lehrgang wendet sich an Interessenten aus allen handwerklichen Bereichen und gliedert sich in die folgenden Schwerpunkte:
Unternehmensstrategie
- Volkswirtschaftliche und gesellschaftliche Rahmenbedingungen bewerten
- Rechtliche Rahmenbedingungen bewerten
- Unternehmensstrategie planen
Unternehmensführung
- Unternehmensführung und -organisation gestalten
- Rechnungswesen im Unternehmen gestalten sowie Finanzierung und Liquidität sichern
- Marketingkonzept und Kundenmanagement umsetzen
- Wertschöpfung optimieren
Personalmanagement
- Personal planen und gewinnen
- Personal führen und entwickeln
Innovationsmanagement
- Nach erfolgreich abgelegter Prüfung in den Teilen 1 – 3 erarbeiten die Teilnehmer eine schriftliche Projektarbeit.
Die einzelnen Prüfungen werden jeweils nach dem Ende eines Schulungsblockes durchgeführt.Nähere Informationen anfordern:mail@handwerk-vechta.de
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Werkpolier – Spezialqualifikation Hochbau und Bauen im Bestand
Seit mehr als 30 Jahren werden im Hause der Kreishandwerkerschaft Vechta erfolgreich Schulungen zum Werkpolier und Geprüften Polier durchgeführt. Der Lehrgang zum Werkpolier ist auch weiterhin nach AZAV zertifiziert und erfüllt damit die Voraussetzungen für eine Förderung durch die Arbeitsagentur im Rahmen des sog. „Qualifizierungschancengesetzes“ (Förderung beschäftigter Arbeitnehmer). Die Kurse beginnen jeweils in der ersten vollen Januarwoche. Im Jahr 2023 wird der Kursbeginn am 02.01.2023 sein. Die Kursdauer beträgt 280 Unterrichtsstunden (= 6 Wochen). Der Unterricht findet täglich (Mo-Fr) in der Zeit von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr statt. Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist eine einschlägige Berufserfahrung von 5 Jahren (incl. Ausbildung im Hochbau). Bei entsprechender Berufserfahrung (6 Jahre) können auch Teilnehmer ohne abgeschlossene Berufsausbildung am Kurs teilnehmen. Die Kursgebühr beträgt 2.250,– (incl. Seminarunterlagen und Pausengetränke) zuzüglich 300,– € Prüfungsgebühr. Aufbauend auf diesem Kurs kann ein weiterführender Lehrgang zum “Geprüften Polier im Hochbau” besucht werden.
Weitere Informationen erhalten sie auf der Homepage www.werkpolier.com
Nähere Informationen anfordern: mail@handwerk-vechta.de |
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Geprüfter Polier im Hochbau
Die Fortbildung gliedert sich in die folgenden vier Teile:
1. Ausbildereignungsprüfung, 2. Baubetrieb, 3. Bautechnik, 4. Mitarbeiterführung und Personalmanagement. Diese 4 Prüfungsteile können in beliebiger Reihenfolge innerhalb einer Frist von zwei Jahren abgelegt werden, wobei dieAusbildereignungsprüfung nicht der letzte Prüfungsteil sein darf. Der Lehrgang wird nach Bedarf durchgeführt (jeweils im Anschluss an den Werkpolierkurs). In der ersten Kurswoche wird ein Ausbildereignungskurs durchgeführt. Teilnehmer, die bereits über eine Ausbildereignungsprüfung verfügen, beginnen erst in der zweiten Kurswoche mit dem Lehrgang. Die Lehrgangsdauer beträgt 8 Wochen (incl. Ausbildereignung). Voraussetzung für die Teilnahme am Kurs ist der erfolgreiche Besuch eines Werkpolier-Lehrgangs.
Weitere Informationen erhalten sie auf der Homepage www.werkpolier.com
Nähere Informationen anfordern: mail@handwerk-vechta.de
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Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten
Die Handwerksordnung erlaubt Handwerksbetrieben außerhalb des Elektrohandwerks elektrotechnische Arbeiten auszuführen, wenn diese mit dem eigenen Gewerk zusammenhängen oder dies wirtschaftlich ergänzen. Auch in anderen Betrieben, die nicht zum Handwerk gehören, fallen z.B. bei der Inbetriebnahme, Instandhaltung und im Kundendienst elektrotechnische Tätigkeiten an, die nach der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (BGV A2, bisherige VBG 4) grundsätzlich Elektrofachkräften vorbehalten sind. Personen, die solche Tätigkeiten eigenständig ausführen wollen, müssen deshalb eine ausreichende Ausbildung nachweisen. Festgelegte Tätigkeiten sind gleichartige, sich wiederholende elektrotechnische Arbeiten an Betriebsmitteln, die vom Unternehmer in einer Arbeitsanweisung festgelegt sind. Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ist, wer auf Grund seiner Ausbildung in Theorie und Praxis über entsprechende Kenntnisse und Erfahrungen verfügt. Eine Elektrofachkraft muss die bei den ihr übertragenen Arbeiten zu beachtenden Bestimmungen kennen und mögliche Gefahren beurteilen können. Um die Qualifikation der Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten auf dem aktuellsten Stand der Technik zu halten, sind regelmäßige Nachschulungen im zweijährigen Rhythmus erforderlich (eintägig). Voraussetzung für die Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ist eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine gleichwertige berufliche Tätigkeit. Diese Ausbildung bzw. Tätigkeit muss für die festgelegten Tätigkeiten durch eine zu-sätzliche Ausbildung im elektrotechnischen Bereich ergänzbar sein. Der Lehrgang wird in Vollzeitform mit einer Dauer von 2 Wochen durchgeführt. Am Ende des Seminars erhalten die Teilnehmer bei bestandener Abschlussprüfung ein Zertifikat, das Sie als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ausweist. In diesem Zertifikat werden die Tätigkeiten, die ausgeführt werden dürfen, speziell definiert.
Nähere Informationen anfordern: mail@handwerk-vechta.de |
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Schweißen
Das Berufsbildungszentrum der Kreishandwerkerschaft Vechta ist als DVS-Schulungsstätte (DVS = Deutscher Verband für Schweißen und verwandte Verfahren) zertifiziert. Hier werden regelmäßig Fachkräfte zu geprüften Schweißern nach DIN EN 287 und EN 9606 ausgebildet. Dabei können sowohl Erst- als auch die turnusmäßigen Wiederholungsprüfungen abgelegt werden. Die Ausbildung kann in verschiedenen Schweißverfahren erfolgen.
Arbeitslose Personen habe evtl. die Möglichkeit einer Kostenübernahme im Rahmen eines sog. Bildungsgutscheines durch die Arbeitsagentur oder das Jobcenter. Betriebe haben die Möglichkeit, die Schulungsdauer individuell entsprechend der Vorkenntnisse der Mitarbeiter zu buchen.
In der Regel soll vor Kursbeginn ein Gespräch mit dem Lehrschweißer stattfinden. Evtl. kann dabei eine Schweißprobe abgelegt werden. Anschließend wird ein individuelles Angebot erstellt, bei dem die Kursdauer auf der Grundlage der vorhandenen Vorkenntnisse individuell festgelegt wird.
Nähere Informationen anfordern: mail@handwerk-vechta.de |
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Schulungen für die Abgasuntersuchung (AU)
Nach §47 a in Verbindung mit Anlage VII a Nr. 3.1.2 und Nr. 3.2 StVZO müssen Personen, die Abgasuntersuchungen durchführen, alle drei Jahre geschult werden. Im Berufsbildungszentrum der Kreishandwerkerschaft Vechta werden AU Erst- und Wiederholungsschulungen durchgeführt. Durchgeführt werden nachstehende Lehrgänge:
- Einzellehrgänge: G-Kat, Diesel-PKW, Diesel-LKW
- Kombilehrgänge: Diesel-PKW/Diesel-LKW
- Kombilehrgänge: G-Kat/Diesel-PKW
Nähere Informationen anfordern: mail@handwerk-vechta.de
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